Mitgeteilt von Hermann Hinterstößer:

 

Bleichgutübernahme per 14 430 fl

Balthasar SaufIer, Communal-Administrator und Bürgermeister der Stadt Gundelfingen und mit ihm seine Ehegattin Anna Maria übergeben und respec. verkaufen ihrem ehelichem Sohn Anton Saufler von dort nach-beschriebenes Grund- und Mobiliar-Vermögen, wie selbes in dem dortigen Rustikal-Steuer-Kataster enthalten und eingetragen ist als

A. An Gründen- und Realitäten Subbesitz Nro. 4305 (H 230)

Das sehr geräumige und gut gebaute Wohnhaus, worin die Walk- und Laughaus begrifen, nebst Grosem Stadel und Holzraithung mit 1150 fl Steuer-Kapital, ferner 1 3/4 Tagwerk Bleichplatz beim Haus mit 335 fl Steuer-Kapital

Sub-Besitz Nro. 4307 (H 230)

7 3/4 Tagwerk 53 Ruthen Bleichplatz auf der unteren Bleiche nebst einem Wachhaus mit 1165 fl.- Steuer-Kapital. Diese Realitäten sind in Veränderungsfällen mit vier Kreuzern vom Gulden Handlöhnig und zwar zu zwey Dritt-theilen zum königlichen Rentamt Lauingen, und mit einem Dritt-theil zur Comunal-Administration 2 fl. als jährliche Grundzins zu entrichten sind.

Sub-Besitz Nr. 4306 (578 1/2)

24 Ruthen Wuhrlein an obigen Bleichplatz gelegen mit 10 fl. Steuer-Kapital, wovon zu Stadt Gundelfingen 34 xr 4 hl jährl. Gundzins zu verreichen ist, sämmtl. als Inseln in der Brenz und neben dem Münzmühler zu 4000fl.

Unter Besitz Nro. 4305 Lit.c

Das ganz neu erbaute Brandwein- und Bachhaus worin ein großer kupferner Brandwein-Hafen nebst zugehörigen Kühl-und Lagerfässer, dann ein eiserner Kessel sich befinden zu 1000 fl.

Unter Besitz Nro.4305 Lit.b.

Den am großen Stadel hinten neu angebauten kleinen Stadel und Wagen-Remise zu 500 fl.

Subbesitz Nro. 4317. (3063)

1/2 Tagwerk neukultivirter Gemeinds Theil im Egelsee IV. Klasse, dann

Sub-Besitz Nro. 4334

1/8 Tagwerk derley daselbst IV. Klasse beide an einem Stück neben einem Pfarr-Gemeinds-Theil gelegen pro 30 fl.

Sub-Besitz Nro. 4318 und 4319. (7421)

Zwey neukultivierte Weidenschafts-Theile V. und IV.Klasse an einem Stück gelegen neben dem Riesensbur-Listengraben zu 30 fl.

Sub-Besitz Nro. 4313. (7805)

1 Tagwerk Freymoos-Wiese mit 45 fl.- Steuer-Kapital neben Georg Ring und Balthasar Gehring pro 80 fl.-

Sub-Besitz Nro. 4315. (6230)

1 3/4 Jauchert Aker, ein neukultivirter Gemeindes-Theil in der Viehweide II. Klasse neben Georg Ring und Peter Bihler per 40 fl.-

Sub-Besitz Nro. 4312. (5542)

1 Morgen alten Gemeinds-Neuriß Aker neben Joseph Gutbrod jun. und Georg Benkeser per 70 fl.-

Sub-Besitz Nro. 4322. (4199)

4 Bett Krautland in der Kaserne mit 80 fl.- Steuer-Kapital neben Anton Engelhard und Johann Holl per 80 fl.-

 

Sub-Besitz Nro. 4320.

Von einem Königs-ganzen zum Königl. Rentamte Lauingen Gilt- und Auf- und Abfahrt - dann zehendbarem Kastenamts-Lehen drey-viertel hievon mit 16 Jauchert in allen drey Feldern und 11 1/2 Tagwerk Wiesen, von welch letztern 2 Jauchert zu Aker gemacht sind per 3000 fl.

Sub-Besitz Nro. 4308. (736 1/2)

3 1/2 Tagwerk eigenen Bleichplatz an obigen anliegend mit 420 fl.- Steuer-Kapital, ferner

Sub-Besitz Nro. 4316. (vertauscht)

Einem zum Königl. Rentamt Lauingen Gilt- und Auf- und Abfahrtbaren jedoch zehendfreien halben Kasten oder Herrnhof, welcher 16 Jauchert, 1 Morgen, 30 Ruthen Aker in allen drey Feldern enthält, mit 3000 fl.- Steuer-Kapital belegt ist, und zum Königl. Rentamt Lauingen

2 1/2 Malter Veesen,

2 1/2 Malter Roggen

2 1/2 Malter Gersten

2 1/2 Malter Haber

Als Jährl. Gilt hievon verreicht wird per 3500 fl.

 

B. An Mobiliar-Vermögen

Übergeben die Ältern weiter dem übernehmenden Sohn an Vieh, Schiß und Geschirr: Von den vorhandenen 6 Pferden vier Stücke die anderen zwey Stücke gehören den zwey Brüdern Balthasar und Anton Saufler unentgeldlich zum Voraus, wovon Balthasar den dreyjährigen Hengst erhält.

4 Wagen und Geschirr

2 Akergeschirr, nebst

1 Fuhrsattel, ferner

2 Wägen, nebst

4 unbeschlagene neue Räder

1 Bleichwagen

2 Pflüg und

2 Eggen

1 Winden und

2 Ketten

2 Küh von den vorhandenen vier Stücken, die anderen zwey gehören dem Balthasar und Anton zum Voraus unentgeldlich.

1 ganzer Ochs

1 einjähriges KalbeIe

2 heuer angestellte Kälber

der vorräthig ausgelaugten Aschen.

Das vorräthige Heu und Ohmet auf dem Pferde- und Viehstall bis an die zwey Blaunen im Heustadel.

An Getreide zum Brandweinbrennen und Essen

10 Schaf Kern

1 Schaf Roggen

5 Schaf Gersten

Dann zu Aussehen

5 Schaf Gersten

5 Schaf Haber

Eine Hanguhr in der Stube

Eine Spanische Wand daselbst

alles dieses beschriebene Mobiliar-Vermögen um den billigen Anschlag von 1100 fl., so daß die ganze Übergabs- und Kaufsumme Vertragsmäßig abwirft 14 430 fl.

Vierzehn Tausend Vier Hundertdrey Gulden, welche nachstehend berichtiget und bezahlt werden müssen.

1mo. bestimmt der Vater seinem übernehmendem Sohn zum älterlichen Vermögen eine Quote von 3000 fl.- als Heurathgut dann 1000 fl. als unverzinsliches Anlehen, welche demselben auf dem übernommenen Anwesen stillschweigend in Händen verbleiben, und sohien an der Übernahmesumme in Abzug bringen darf mit dem Betrag von 4000 fl.

2do. Übernimmt der Guts antrettende Sohn das die Dr. Lefelingischen Kinder auf diesem Bleichanwesen nicht verhypothezinte und von dem Übergeber schuldige Kapital unter Vorbehalt des Constituti pohsehsorie zur ferneren derzinsung a.5p.c.to und seiner zeitigen Heimbezahlung mit 2000 fl.

3tio der Rest der Übergabs- und Kaufs-Summe zu 8430 fl. muß den übergebenden Ältern entweder bezahlt, oder aber als Kapital unter Vorbehalt des Constituti pohsehsorii und bedungener vierteljähriger Aufkündung mit jährlich 5 p.c.to Interehse verzinset werden.

4to Wurde bedungen, daß die Umschreib- und Verbriefungs-Taxen der Vater zur Hälfte, das Handlohn und Auf- und Abfahrt hingegen übernehmender Sohn allein zu tragen habe.

5to Die eigenen Stücke Leinwand, welche die übergebenden Ältern auf die Bleiche gibt, hat der Sohn unentgeldlich zu bleichen. Auch jene Tücher, welche heuriges Jahr nur halb gebleicht worden sind, hat der Sohn noch vollends unentgeldlich auszubleichen.

6to Einen Corpus oder Austrag wollen sich die übergebenden Ältern nicht bedingen.

Womit gegenwärtiger Übergabs-Contract beschlossen, und zur bestättigung von den Interesenten eigenhändig unterschrieben worden.

 

Lauingen den 7. Decemb. 1815

Königl. Bairisches Landgericht daselbst.

Ott

Bleichgut übernahms-Brief für

Anton Saufler angehender Bleicher in Gundelfingen per 14 430 fl.-

Acto 7. Decemb. 1815

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
zurück zur Gundelfingen-Seite


zur Andorama- Homepage   

zur Doersam Homepage